Der Kulturpass

Was ist der Kulturpass?

Mit dem Kulturpass erhalten Menschen mit wenig Geld kostenfreien Eintritt zu vielen Veranstaltungen in der Rhein-Neckar Region.
Es gibt den Kulturpass für Erwachsene und für Kinder.
Der Pass gilt 12 Monate in Verbindung mit einem gültigen Lichtbild und ist nicht übertragbar. Danach muss die Einkommenssituation neu geprüft werden

 

JETZT DIGITAL BEANTRAGEN

Den Kulturpass können Sie jetzt auch digital beantragen. Dazu füllen Sie das Antragsformular aus und schicken es unterschrieben zusammen mit einem aktuellen Leistungsbescheid (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld etc.) an das Kulturparkett zurück: Per E-Mail an  oder per Post an Kulturparkett-Rhein-Neckar S 3, 12 in 68161 Mannheim. Den Kulturpass senden wir Ihnen dann kurze Zeit später per Post zu.

 

Welche Städte machen mit?

Mit dem Kulturpass können alle im Veranstaltungskalender angebotenen Kulturveranstaltungen in der Rhein-Neckar-Region besucht werden.

Wo kann ich den Kulturpass beantragen?

Der Kulturpass kann in verschiedenen Stellen der teilnehmenden Städte und Gemeinden beantragt werden. Zum Beispiel hier:

  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Bürgeramt
  • Kulturparkett

Wie bekomme ich den Kulturpass?

Ganz unkompliziert! Sie füllen einen Antrag aus und legen einen Einkommensnachweis bzw. eine Bestätigung Ihres entsprechenden Leistungsbezugs vor – der Kulturpass wird dann direkt ausgestellt.

Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich den Kulturpass?

Den Kulturpass erhalten Sie, wenn eines der folgenden Kriterien erfüllt ist. Sie beziehen:

  • Bürger*innengeld
  • Hilfe zum Lebensunterhalt/ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
  • Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag
  • Rente bis zur Armutsgefährdungsschwelle
  • Sie wohnen in einer Gemeinde die unser System unterstützt

Welche Kulturveranstaltungen kann ich mit dem Kulturpass besuchen?

Über 120 Kultureinrichtungen stellen dem Kulturparkett regelmäßig Tickets für Veranstaltungen zur Verfügung, die Sie kostenfrei besuchen können. Zum Beispiel:

  • Konzerte
  • Schauspiel
  • Ballett
  • Oper
  • Comedy
  • Museen
  • Ausstellungen
  • Lesungen
  • Workshops
  • Sportveranstaltungen

Wird der Kulturpass auch an Kinder und Jugendliche ausgegeben?

© Fulbert Hauck

Der Kulturpass wird auch an Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren ausgegeben. Kinder können sowohl in Begleitung ihrer Eltern als auch alleine Theateraufführungen, Konzerte oder Museen besuchen.

Wer erhält den Kinder-Kulturpass?

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr erhalten den Kinder-Kulturpass, wenn die Eltern Inhaber des Kulturpasses sind oder die Kinder und Jugendlichen Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket beziehen. Eltern können den Kinder-Kulturpass direkt in den Kulturparkett-Büros beantragen. Der Kinder-Kulturpass ist für 12 Monate mit einem Lichtbildausweis gültig und nicht übertragbar.

Wie funktioniert der Kinder-Kulturpass?

Eltern, Kinder und Jugendliche können sich auf unserer Internetseite über das aktuelle Veranstaltungsangebot speziell für Kinder informieren. Viele Mannheimer Kultureinrichtungen stellen Tickets für Kinder und Jugendliche zur Verfügung, die sie alleine oder gemeinsam mit ihren Eltern besuchen können. Die Tickets werden telefonisch reserviert und unter Vorlage des Kulturpasses an der Abendkasse abgeholt. Das Angebot ist kostenfrei.

Kultureinrichtungen, die Karten bereitstellen möchten, können sich mit Kulturparkett Rhein-Neckar e.V. in Verbindung setzen.


© Shutterstock