Mitgliedschaft

Sie möchten Mitglied bei Kulturparkett Rhein-Neckar e.V. werden?

Dann laden Sie sich den Antrag auf Vereinsmitgliedschaft hier herunter:

Den ausgefüllten Antrag senden Sie entweder per Post an:
Kulturparkett Rhein-Neckar e. V. · S 3, 12 · 68161 Mannheim
oder ausgedruckt, unterschrieben und wieder eingescannt als PDF-Datei per E-Mail an: info@kulturparkett-rhein-neckar.de

Hier finden Sie unsere aktuell gültige Vereinssatzung.

Ihre Daten dienen dem Kulturparkett Rhein-Neckar e.V. nur zur Organisation des Vereins und des Email-Newsletters. Die Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sie können jederzeit von Ihrem Abonnement zurücktreten. Dazu finden Sie am unteren Ende der Newsletter-Emails immer einen Abmeldelink.

Wir bedanken uns recht herzlich für Ihre Mitgliedschaft. Alle personenbezogenen Daten werden gemäß den deutschen Datenschutzbestimmungen verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie, dass die Mitgliedschaft erst erfolgreich beantragt ist, sobald Sie den Mitgliedsbeitrag überwiesen haben. Der Mitgliedsbeitrag für natürliche Personen kann zwischen folgenden Beträgen frei gewählt werden: 12 €, 36 €, 60 € oder 120 € pro Jahr. Die Mitgliedschaft gilt mindestens 12 Monate und muss mindestens drei Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt werden. Wir bitten um die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats, dann ziehen wir den Jahresmitgliedschaftsbetrag bei Vereinseintritt bzw. zum 01. April eines jeden Jahres per Lastschrift ein. Ist kein Lastschriftmandat erteilt, ist der volle Jahresmitgliedschaftsbetrag beim Vereinsbeitritt bzw. jeweils zu Beginn des Kalenderjahres auf folgendes Konto zu entrichten:

Kulturparkett Rhein-Neckar e.V.
BIC: GENODE61MA2 · IBAN: DE75 6709 0000 0090 672401
Konto-Nr: 0090672401 · BLZ: 670 900 00 · VR Bank Rhein-Neckar eG

Das Kulturparkett Rhein-Neckar e.V. ist durch das Finanzamt Mannheim als gemeinnützig anerkannt. Spenden und Mitgliedsbeiträge sind daher steuerlich absetzbar. Entsprechende Spendenbescheinigungen gehen Ihnen Anfang des folgenden Kalenderjahres zu.

Für Einzelspenden bis 300 Euro gelten seit 2021 vereinfachte Nachweispflichten.
Für solche Spenden ist keine Zuwendungsbestätigung („Spendenbescheinigung“) nach amtlichem Muster nötig – es genügt der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank.

Im Verwendungszweck der Überweisung muss dann stehen:
beim Mitgliedsbeitrag:
Mitgliedsbeitrag* Kulturparkett Rhein-Neckar eV, gemeinnützig (Förderung
Kunst/Kultur) FinAmt Mannheim-Stadt vom 26.04.22, StNr.38107/04330
bei einer Spende:
Spende* Kulturparkett Rhein-Neckar eV, gemeinnützig (Förderung
Kunst/Kultur) FinAmt Mannheim-Stadt vom 26.04.22, StNr.38107/04330

Wenn dies nicht im Verwendungszweck der Überweisung steht, legen Sie bitte diese Bestätigung (Vereinfachter Spendennachweis) dem Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg der Bank bei.